TRANSPARENZPFLICHT BEI DER VIDEOÜBERWACHUNG
Die sich aus Art. 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen sind bezüglich der Transparenzpfiichten stark angestiegen. Gemäß Art. 35 DS-GVO ist eine Datenschutzfolgeabschätzung durchzuführen, wenn die Videoüberwachung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
VIRIDICON RUND-UM-SORGLOS PAKET
Wir nehmen uns den Anforderungen an und sorgen für Compliance durch rechtskonforme Informationen, von der Datenschutzfolgeabschätzung über das Hinweisschild bis hin zum Informationsblatt.
RECHTSKONFORME SICHERHEIT
Unsere Leistungen sind an die neuesten Rechtssprechungen angepasst. Wir sind stets über gesetzliche Veränderungen informiert und setzen uns bei Aktualisierungen mit Ihnen in Verbindung.
DATENSCHUTZ NACH DEM DS-GVO/ BDSG STANDARD
Als externe Berater und Datenschutzbeauftragte sind all unsere Tätigkeiten DS-GVO und BDSG konform. Wir helfen, Ihre Prozesse rechtssicher zu gestalten und zu optimieren.